Die professionelle Treppenhausreinigung
Saubere Immobilie

Die professionelle Treppenhausreinigung

Da die regelmäßige Reinigung von Hausflur und Treppe durch die Mieter meist nicht reibungslos klappt, entscheiden sich immer mehr Vermieter von Mehrfamilienhäusern für die Beauftragung der Gebäudereinigung an einen professionellen Dienstleister. Für die Treppenhausreinigung Hannover stehen wir von SERVIMONDA als kompetente und zuverlässige Partner Vermietern und Immobilienbesitzern zur Seite.

Mieter oder Profi – Wer erledigt die Treppenhausreinigung?

Wie in den meisten deutschen Großstädten dominieren zum Beispiel in Hannover zumindest in den inneren Stadtteilen Mehrfamilienhäuser. In Linden-Nord liegt der Anteil laut Angaben der Stadt Hannover bei 93 %. Wenn es um die Reinigung von Treppenhäusern und anderen Gemeinschaftsräumen geht, schreibt das Mietrecht bestimmte Regeln vor: Im Mietvertrag wird festgelegt, wer diese Arbeiten übernehmen muss. Liegt die Verantwortung für das saubere Treppenhaus bei den Mietern, führt das oft zu viel Ärger: Zu den häufigsten Gründen von Streitigkeiten unter den Mietern gehört tatsächlich die Treppenhausreinigung. Trotz entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag, einem begrenzten Umfang und klarer Reinigungspläne klappt die Reinigung in vielen Fällen nicht. Die Folgen sind ein ungepflegtes Treppenhaus sowie unzufriedene Mieter und jede Menge Ärger für den Vermieter. Kommen diese der vereinbarten Reinigungspflicht nicht nach oder halten sich allgemein nicht an die Hausordnung, folgen unangenehme Abmahnungen.

Deshalb wählen immer mehr Vermieter einen professionellen Dienstleister für die Treppenhausreinigung in Hannover. Reinigungsfirmen, oder Hausmeisterservices übernehmen diese Aufgabe zuverlässig, gründlich und zu fairen Konditionen. Die Vorteile des Out-Sourcings liegen klar auf der Hand: Vermieter wie auch die Mieter selbst profitieren von einem sauberen und gepflegt wirkenden Treppenhaus, die Bausubstanz wird langfristig geschont und damit der Wert der Immobilie erhalten, auf Besucher wirken Eingangsbereich und Treppenhaus einladend und seriös. Ein weiteres umfangreiches Aufgabenfeld der Dienstleister ist die Treppenhausreinigung in öffentlichen oder gewerblichen Objekten wie Bürohäuser, Geschäftshäuser oder soziale Einrichtungen.

Im privaten wie im geschäftlichen Bereich erfüllen der Hausmeisterservice oder die Reinigungsfirma meist noch weitere Leistungen wie zum Beispiel Büroreinigung Hannover, Praxisreinigung, Parkplatzreinigung oder Gartenpflege bzw. Grünflächenpflege. Immobilienbesitzer, die alle Arbeiten rund um das Objekt in professionelle Hände legen, können sich zurücklehnen und sicher darauf vertrauen, dass das Gebäude innen wie außen gepflegt und die Mieter und Besucher zufrieden sind.

Was gehört zur Treppenhausreinigung?

Für ein sauberes Treppenhaus muss dieses wöchentlich gereinigt werden, mindestens gehört zum Wochenintervall das Ausfegen und bei Bedarf Wischen der Treppen, angrenzenden Podeste und Flure sowie des Eingangsbereichs. Ein- bis zweimal jährlich steht über die Unterhaltsreinigung hinaus ein gründlicher Großputz an. Dieser umfasst neben der gründlichen Reinigung der Treppen und Böden auch die Fensterreinigung inklusive Fensterbänken sowie das Reinigen der Wände und die Entfernung von Staub und Spinnweben. Optional erledigen wir bei der professionellen Treppenhausreinigung auch die Reinigung der Wohnungs- sowie der Haustüren und sonstiger Einbauten im Treppenhaus wie zum Beispiel Briefkastenanlage, Sicherungskästen, Türklingeln und Schalter.

Treppenhausreinigung Hannover – So gehen wir vor

Als serviceorientierter Dienstleister legen wir Wert auf ein klares und partnerschaftliches Verhältnis zu unseren Kunden. Vor jedem Auftrag erfolgt ein unverbindliches Vorgespräch mit Ortsbegehung, bei der die nötigen Aufgaben und die Wünsche des Immobilienbesitzers festgehalten werden. Dies bildet die Basis unseres Reinigungsplans, den wir zur Freigabe vorlegen. Bei der Ausführung selbst achten wir auf verschiedene Aspekte:

  • Verwendung ökologisch unbedenklicher und auf das Material abgestimmter Reinigungsmittel
  • Einsatz professioneller Reinigungsgeräte je nach Aufwand, Örtlichkeit und Oberflächen
  • Auswahl günstiger Tageszeiten für die Reinigung, um möglichst wenig Störungen zu verursachen
  • Absicherung und Kennzeichnung frisch gereinigter Bereich durch entsprechende Hinweistafeln (Achtung Rutschgefahr!)
  • Reinigungsplan für Arbeitsabläufe und Zeitintervalle

Im Rahmen der Auftragserteilung übernehmen wir selbstverständlich gerne auch zusätzliche Aufgaben durch unseren professionellen Hausmeisterservice Hannover. Wir dokumentieren alle durchgeführten Arbeiten für Ihre Überprüfung und eine korrekte Abrechnung unserer Leistungen.

Treppenhausreinigung – Kosten auf Mieter umlegen

Die Kosten für die Reinigung von Gemeinschaftsräumen durch den Vermieter können im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Dies gilt für private ebenso wie für geschäftliche Mietobjekte. Dabei gibt es folgende Punkte zu beachten:

  • Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Mieter die Treppenhausreinigung vornehmen, darf der Vermieter keine weiteren Betriebskosten dafür als Nebenkosten umlegen.
  • Die Kosten sind nur in dem Rahmen umlagefähig, in dem sie dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit entsprechen. Im Bereich der Treppenreinigung wird eine wöchentliche Reinigung als üblich angesehen (AG Regensburg, Urteil v. 26.02.04, 11 C 3715/03).
  • Übernimmt der Hausmeister auch die Treppenreinigung, dürfen die Kosten nicht doppelt als Hausmeister- und Reinigungskosten umgelegt werden.
  • Die anteiligen Kosten für leerstehende Wohnung oder Gewerbeeinheiten darf der Vermieter nicht auf die vorhandenen Mieter umlegen.

Die Übernahme von Nebenkosten durch den Mieter im Rahmen der Betriebskostenverordnung (BetrKV) muss im Mietvertrag formell richtig vereinbart werden. Fehlt dieser Passus, ist der Mieter nicht verpflichtet, sich an den Kosten für die Treppenhausreinigung zu beteiligen. Ebenso darf der Vermieter nicht einseitig einen Reinigungsdienst beauftragen, wenn im Vertrag festgelegt ist, dass der Mieter die Treppenhausreinigung übernehmen muss.