Winterdienst Hannover

Schnee- und eisfreie Straßen, Fußwege und Parkplätze für maximale Sicherheit und Wirtschaftlichkeit

Professioneller Räum- und Streudienst für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber in Hannover

  • 24/7 BEREITSCHAFT
  • GESETZESKONFORME VERKEHRSSICHERUNG
  • WETTERFRÜHWARNSYSTEM

Pünktlich. Gründlich. Zuverlässig.

Alle Leistungen aus einer Hand – für einen professionellen Winterdienst in Hannover

  • Räumen von Gehwegen und Straßen
  • Sicherstellen der Barrierefreiheit
  • Räumen von Ein- und Ausfahrten, Zugängen und Notfallwegen
  • Abtransport und Verlagerung von Schneemassen
  • Entfernung von Eis
    (Schwarzräumung)
  • Übernahme der Verkehrssicherungspflicht
  • Vorbeugende Maßnahmen bei Blitzeis etc. (Ausbringung von Sole und Splitt)
  • Räumen von Parkplätzen, Betriebshöfen und anderen Großflächen

Professioneller Winterdienst in und für Hannover – mit Zufriedenheitsgarantie!

Pünktlichkeit, Gründlichkeit und Zuverlässigkeit haben beim Winterdienst oberste Priorität. Schließlich geht es in erster Linie um die Sicherheit Ihrer Bewohner, Mitarbeiter und Kunden. Und darum, betriebliche und gesellschaftliche Prozesse aufrechtzuerhalten.

Der Winterdienst in und für Hannover verlangt maximale Flexibilität und Professionalität. Während die meisten Menschen noch schlafen, sorgen wir für sichere Verkehrswege. Und damit dafür, dass Kinder unversehrt in die Schule gelangen, Mitarbeiter pünktlich ihren Arbeitsplatz erreichen und Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen ihren Betrieb ohne Einschränkungen fortführen können.

Dafür sind wir fast rund um die Uhr im Einsatz. Denn das Wetter macht keine Pause und der Gesetzgeber fordert bei entsprechenden Wetterverhältnissen eine regelmäßige Beseitigung von Schnee und Eis. Die Räum- und Streupflicht berücksichtigt weder Ihre persönlichen Lebensumstände, noch kennt sie Ausnahmen.

Wir nehmen Ihnen diese große Verantwortung gern ab. Fordern Sie jetzt Ihr kostenfreies und unverbindliches Angebot an!

Winter- & Streudienst als Laufzeitvertrag – automatische und sorgenfreie Schneeräumung und Eisbeseitigung

Die meisten Kunden schließen mit uns einen Laufzeitvertrag. Damit sind Sie maximal abgesichert. Denn wir räumen und streuen die vereinbarten Wege und Flächen ganz automatisch, sobald es die Wetterverhältnisse erfordern.

  • Keine Sorgen, kein Risiko
  • 24/7 Bereitschaft
  • Zugriff auf das DWD-Frühwarnsystem
  • Faire und transparente Abrechnungen

Winter- & Streudienst individuell beauftragen – flexibel zum Wunschtermin

Überraschender Wintereinbruch? Ihnen fehlt das Personal für eine selbstständige Räumung? Die Schneemassen überfordern Sie? Ihre Produktion droht ins Stocken zu geraten? Ihre Winterdienstfirma hat Sie im Stich gelassen?

  • Privat & gewerblich
  • Faire Lösung für beide Parteien
  • flexible Beauftragung ohne Vertrag
  • Abrechnung nach Aufwand
Zuverlässiger Winterdienst für den Großraum Hannover
Erfahrenes und geschultes Fachpersonal
Modernes Werkzeug und leistungsstarke Maschinen
Intelligentes Wetterfrüh-warnsystem
Rufbereitschaft rund um die Uhr
Durchführung gemäß geltendem Recht
Direkte Erreichbarkeit – auch für spontane Aufträge

Das sagen unsere Kunden über unseren Winterdienst

Voller Einsatz schon in den frühen Morgenstunden

„Das Team von Fritz Gehrmann ist immer dann zu Diensten, wenn Eis und Schnee es erfordern. Noch bevor wir selbst, geschweige denn unsere Kunden erscheinen, sind die winterlichen Gefahren beseitigt. Wir freuen uns, einen so zuverlässigen Dienstleister für den Winterdienst gefunden zu haben.“

Unser Winterdienst für Hannover – leistungsstark und zuverlässig

Der Winterdienst gehört zu den Kernleistungen von SERVIMONDA. Als zuverlässiger Partner bieten wir Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen sämtliche Leistungen zur Schneebeseitigung und Eisbeseitigung in Hannover aus einer Hand.

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Oft setzen wir bei so wichtigen Aufgaben wie dem Winterdienst auf altes und bewährtes Gerät.
Räumen von Fußwegen, Straßen und Verkehrsflächen
Räumen von Fußwegen, Straßen und Verkehrsflächen

Wir befreien Ihre Wege und Flächen rund ums Haus frühmorgens von Schnee und richten uns dabei nach der Straßenreinigungssatzung Ihres Bezirks. Den anfallenden Schnee entsorgen wir regelkonform, in der Regel seitlich am Gehweg. Nach Absprache tragen wir entweder den Neuschnee ab (Weißräumung) oder beseitigen den Schnee komplett (Schwarzräumung).

Entfernung von Eis und Beseitigung von Glätte
Entfernung von Eis und Beseitigung von Glätte

Blitzeis und vereiste Flächen stellen für Fußgänger wie Autofahrer ein großes Risiko dar. Kommt es zur Vereisung, sind wir umgehend zur Stelle, entfernen alle gefährlichen Eisflächen und sorgen mit geeignetem Streugut dafür, dass die Wege und Flächen eisfrei bleiben. Wir entschärfen die Rutsch- und Unfallgefahr aufgrund von Glätte mit abstumpfenden Streumitteln oder sorgen für eine komplette Enteisung.

Übernahme der Verkehrssicherungspflicht
Übernahme der Verkehrssicherungspflicht

Die Schneeräumung und Eisbeseitigung ist keine freiwillige Leistung von Immobilieneigentümern, sondern eine gesetzliche Pflicht. Wer ihr nicht nachkommt, haftet für Schäden durch Unfälle. Wir übernehmen für Sie die gesetzliche Pflicht zum rechtzeitigen und regelmäßigen Räumen und Streuen des eigenen Grundstücks sowie angrenzender Straßen und Wege.

Verlagerung und Abtransport von Schnee
Verlagerung und Abtransport von Schnee

Größere Schneemassen sorgen schnell für Behinderungen. Schneit es dauerhaft, wird der Platz schnell rar. Geräumter Schnee blockiert nicht nur die Verkehrswege, sondern erschwert auch die Abläufe auf Parkplätzen, in Anlieferzonen und auf dem Firmengelände. Wir übernehmen die Verlagerung bzw. den Abtransport von Schneemengen, damit Sie, Ihre Mitarbeiter und Kunden wieder ungehindert agieren können.

Unser Winterdienst – Ihre Vorteile

Alles aus einer Hand
Alles aus einer Hand

Wir bieten mit unserem erfahrenen Team sämtliche Leistungen des Winterdienstes aus einer Hand. Ein Ansprechpartner, eine Rechnung!

Höchste Effizienz
Höchste Effizienz

Mit unseren leistungsstarken Maschinen und professionellen Werkzeugen räumen wir Schnee und Eis in kürzester Zeit und maximaler Gründlichkeit.

Feste Pauschale
Feste Pauschale

Dank unserer festen Winterdienstpauschale gibt es keine versteckten Kosten. Sie zahlen einen pauschalen Betrag, egal wie oft wir bei Ihnen räumen müssen.

Umlegbare Kosten
Umlegbare Kosten

Als Vermieter von Immobilien können Sie alle Kosten im Zusammenhang mit dem Winterdienst nicht nur von der Steuer absetzen, sondern auch auf Ihre Mieter umlegen. Vorausgesetzt, Sie beauftragen für den Winterdienst ein Unternehmen wie SERVIMONDA.

Garantiert zuverlässig
Garantiert zuverlässig

Eine schnelle und gründliche Räumung hat für uns oberste Priorität. Bei unsicheren Wetterlagen führen wir Kontrollfahrten durch und prüfen die Notwendigkeit des Winterdienstes. Dabei berücksichtigen wir die Straßenverhältnissen, Zufahrten zu Tiefgaragen etc.

Umweltfreundlich!
Umweltfreundlich!

Die Umwelt liegt uns am Herzen! Daher setzen wir wo immer möglich nachhaltige und umweltschonende Streumittel ein. Wir verzichten nach Möglichkeit auf Streusalz – für Mensch, Tier und Umwelt!


Winterdienst für mehr Sicherheit und weniger Haftungsrisiko

Der Winterdienst stellt für Immobilienbesitzer eine ganz besondere Herausforderung dar. Er ist gesetzliche Pflicht und mit einem hohen Haftungsrisiko verbunden. Wer Schnee und Eis nicht rechtzeitig beseitigt, kann bei einem Unfall zur Rechenschaft gezogen werden und muss gegebenenfalls Schadensersatz zahlen. Gleichzeitig lassen sich Frost, Schneefall und Eisregen kaum planen. Das Wetter ist schließlich unberechenbar.

Winterdienst für alle – in Hannover und Umgebung

  • Privathaushalte
  • Eigentümergemeinschaften
  • Verwaltungen
  • Industrie & Handwerk
  • Gewerbebetriebe
  • Gesundheitseinrichtungen
  • Öffentliche Auftraggeber
  • Kindergärten und Schulen

Mehr als Winterdienst

Hausmeisterservice für das ganze Jahr

Wir bieten die Fußwegreinigung nicht nur im Winter an. Mit unserem professionellen Hausmeisterservice sorgen wir das ganze Jahr über dafür, dass Eigentümer und Mieter sich auf die schönen Dinge des Lebens konzentrieren können. Wir bieten nicht nur Gehwegreinigung und Straßenreinigung, sondern auch Gebäudereinigung, Gebäudeinstandhaltung und Gartenpflege. Wir sind Ihre Profis für Reinigungen aller Art und zu jeder Jahreszeit.

Eine Mitarbeiterin nimmt ein Telefongespräch entgegen und macht Notizen auf dem Laptop
Oder rufen Sie uns gern an 0511 957 317 10
Oder schreiben Sie uns eine E-mail info@servimonda.de

Sie möchten mehr
Informationen oder ein Angebot?

Schreiben Sie uns eine Nachricht
oder rufen Sie uns direkt an!

Fritz Gehrmann
Geschäftsinhaber

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in und um Hannover bei allen Aufgaben rund um den Winterdienst.

Mein Team und ich freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen zu zeigen, wie professionell wir arbeiten. Mit uns haben Schnee und Eis keine Chance!

Probieren Sie uns doch einfach aus – ich freue mich auf Ihren Anruf!

Die wichtigsten Fragen und Antworten
zum Winterdienst in Hannover

Sowohl private als auch gewerbliche Grundstückseigentümer sind nicht nur für ihr eigenes Grundstück verantwortlich. Sie sind – ganz im Sinne von „Eigentum verpflichtet“ – zudem für das Räumen und Streuen der an das Grundstück angrenzenden Gehwege verantwortlich. Diese Aufgabe ist in der Straßenreinigungsverordnung und in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Es gilt die jeweilige Orts- bzw. Gemeindesatzung.

Mit dieser Pflicht geht eine Haftungsverantwortung einher. Das heißt: Sorgen Sie nicht rechtzeitig und regelmäßig dafür, dass die Fußwege an Ihrem Grundstück durch die zuverlässige Beseitigung von Schnee und Eis verkehrsfähig sind, haften Sie für Unfälle, die auf die wetterbedingte Beeinträchtigung zurückzuführen sind.

Erleiden Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall, weil Sie die Gehwege nicht rechtzeitig und/oder ausreichend geräumt haben, haften Sie für die Folgen – einschließlich etwaigen Schadensersatzansprüchen. Außerdem können Bußgelder seitens der Stadt Hannover auf Sie zukommen.

Die allgemeine Räum- und Streupflicht in Hannover gilt an Werktagen von 07:00 bis 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08:00 bis 22:00 Uhr. In diesem Zeitraum muss bei anhaltendem Schneefall regelmäßig geräumt und gestreut werden, damit die angrenzenden Fußwege sicher begangen und befahren werden können.

Bei Glatteisbildung besteht eine sofortige Streupflicht, unabhängig von der Uhrzeit!
Zudem gilt: Ist dem Grundstückseigentümer bekannt, dass Anlieger oder Passanten sein Grundstück schon früher betreten, muss auch früher geräumt werden. Andernfalls haftet er auch für Unfälle, die vor 07:00 Uhr passieren. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Urteil vom 29.04.2015, Az. 5 U 1479/14).

Viele Eigentümer von Immobilien glauben, dass das morgendliche Räumen des Gehwegs ausreicht. Das ist leider nicht der Fall. Werktags muss in der Zeit von 07:00 bis 22:00 Uhr immer dann geräumt werden, wenn es die Wettersituation erfordert. Bei anhaltendem Schneefall oder gefrierendem Regen muss somit regelmäßig, den ganzen Tag über geräumt und gestreut werden, damit die Wege verkehrsfähig bleiben. Kommt es zu einem Unfall, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Pflicht zum Winterdienst ausreichend nachgekommen sind.

Abwesenheit durch Arbeit oder Urlaub ist dabei keine Entschuldigung. Wer bei Wintereinbruch nicht anwesend ist, muss für eine Vertretung sorgen oder einen professionellen Dienstleister beauftragen, damit Glätte beseitigt wird.

Bei Schnee und Glätte reicht es nicht aus, nur die Wege vor der Eingangstür zu räumen. Stattdessen sind Immobilieneigentümer dazu verpflichtet, alle an das Grundstück angrenzenden Fußwege von Schnee und Eis zu befreien. Auch wenn es sich dabei um öffentliche Gehwege handelt. Das geht aus der jeweiligen Ortssatzung hervor.

Die Stadt Hannover gibt auf Fußwegen eine Sicherungspflicht von mindestens 1,5 Metern vor. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück direkt an eine Fahrbahn grenzt und kein gesonderter Fußweg vorhanden ist. Auch dann müssen Sie einen 1,5 Meter breiten Streifen für Fußgänger und Radfahrer freiräumen.

Für das Aufschichten des geräumten Schnees darf lediglich der Gehwegrand genutzt werden. Dabei sollte ein Mindestabstand von 30 Zentimetern zur Fahrbahn eingehalten werden. Nur wenn der Fußweg schmaler als 1,5 Meter ist, darf auch der Fahrbahnrand zum Aufschichten des Schnees genutzt werden.

Für Unternehmen gelten hinsichtlich des Winterdienstes prinzipiell dieselben Regeln wie für Privatpersonen. Gleichzeitig besteht ein höheres Haftungsrisiko. Denn auf einem Betriebsgelände sind viele Menschen und Fahrzeuge unterwegs. Arbeitgeber sind für deren Sicherheit verantwortlich.

Deshalb nutzen viele Unternehmen sowie Auftraggeber der öffentlichen Hand unseren ganzjährigen Hausmeisterservice, der die Fußwegreinigung zu jeder Jahreszeit einschließt. Bei unseren Reinigungsdiensten berücksichtigen wir stets die geltende Ortssatzung.

In ganz Hannover gilt zum Schutz der Umwelt ein striktes, städtisch verordnetes Streusalzverbot. Das bedeutet, dass Schnee und Eis zunächst geräumt werden müssen, bevor mit sogenannten abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Split abgestreut werden kann. Vom Streusalzverbot ausgenommen sind lediglich Treppen und Rampen.

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover („aha“), der für den kommunalen Winterdienst zuständig ist, darf auf Hauptverkehrsstraßen, Zufahrten zu Krankenhäusern und Feuerwachen, wichtigen Kreuzungen, Brücken und Steigungen, ausgewählten Fahrradwegen und in Fußgängerzonen zusätzlich in geringen Mengen Feuchtsalz aufbringen. Bei anhaltend extremen Witterungsverhältnissen kann der Oberbürgermeister den Salzeinsatz für alle freigeben, um akute Gefahrensituationen zu entschärfen.

Wir kennen die jeweils geltenden Regelungen und halten uns bei unserem Räumdienst in Hannover strikt daran.

Da Streumittel wie zum Beispiel Split eine vorbeugende Wirkung haben, muss das Streugut nach dem Abschmelzen von Schnee und Eis nicht vor Ende der Frostperiode entfernt werden. Das haben mehrere Gerichte in Folge von Klagen entschieden. So zum Beispiel auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Urteil vom 10.09.2020, Az. 7 U 25/19). Somit ist keine Gehwegreinigung direkt nach dem Abtauen notwendig.

Da Splitt oder Sand auf Fußwegen und Parkplätzen dennoch rutschig sein kann, empfiehlt sich eine Außenreinigung im Frühling. Durch die Reinigung im Frühjahr wird außerdem verhindert, dass Streumittel unnötig in Gebäude getragen werden und dort für Verunreinigungen oder zerkratzte Böden sorgt. Gern übernehmen wir die fachgerechte Gehwegreinigung nach dem Ende des Winters.

Wir bieten unsere Winter- und Reinigungsdienste nicht nur in der Landeshauptstadt Hannover an, sondern auch in der Umgebung. Zu unserem Einzugsgebiet gehören dabei Gemeinden und Städte wie Garbsen, Seelze, Langenhagen, Laatzen und Burgdorf.