Sind Sie bereit für den Winter? So meistern Sie das Schneeräumen auf Ihrem Privatgrundstück.
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Sind Sie bereit für den Winter? So meistern Sie das Schneeräumen auf Ihrem Privatgrundstück.

Wenn die kalte Jahreszeit naht, stehen Hausbesitzer und Mieter gleichermaßen vor der Herausforderung, ihre Privatgrundstücke von den Unannehmlichkeiten des Winters zu befreien. Schneeräumen ist eine dieser Aufgaben, die nicht nur körperliche Anstrengung erfordert, sondern auch ein gewisses Maß an Planung und umweltfreundlicher Ausführung. 

Dieser Artikel führt Sie durch bewährte Methoden und die neuesten umweltschonenden Praktiken, mit denen Sie effizient und wirkungsvoll den Schnee auf Ihrem Grundstück beseitigen können. Vom richtigen Werkzeug bis zu präventiven Maßnahmen – bereiten Sie sich auf den Winter vor, ohne der Natur zu schaden.

Zusammenfassung: 10 Tipps und Hinweise, die Sie beim Schneeräumen auf dem Privatgrundstück beachten sollten

  1. Vorbereitung ist alles: Bevor Schnee fällt, sollten Eigentümer und Mieter sicherstellen, dass das nötige Equipment für den Winterdienst griffbereit ist. Schaufeln, Streusalz und umweltfreundliche Alternativen sollten rechtzeitig angeschafft werden.
  2. Kenntnis der örtlichen Vorschriften: Jede Gemeinde hat eigene Regelungen zur Schneeräumpflicht. Informieren Sie sich über die Zeiten, in denen Gehwege geräumt und gestreut sein müssen.
  3. Verkehrssicherungspflicht ernst nehmen: Als Hauseigentümer oder Vermieter tragen Sie die Verantwortung, dass auf Ihrem Grundstück keine Gefahr für Fußgänger besteht. Bei Verstoß gegen die Räumpflicht können Sie haftbar gemacht werden.
  4. Gleichmäßiges Schneeräumen: Stellen Sie sicher, dass der Schnee auf Gehweg und Straße gleichmäßig geräumt wird, damit keine Rutschgefahr entsteht. Ein klarer Pfad sorgt dafür, dass Fußgänger sicher passieren können.
  5. Streupflicht an extremen Stellen: Nach dem Räumen ist es an der Zeit, auf eisigen und rutschigen Stellen zu streuen. Dabei sollte umweltfreundliches Streumaterial verwendet werden, um Pflanzen und Tiere zu schützen.
  6. Keinen Schnee auf die Straße schieben: Es ist nicht nur unsicher, sondern oft auch verboten, den Schnee vom eigenen Grundstück auf die Straße oder den Nachbarweg zu schieben.
  7. Umlegung der Schneeräumpflicht: Vermieter können die Schneeräumpflicht vertraglich auf die Mieter übertragen. Dies sollte jedoch klar im Mietvertrag festgehalten und kommuniziert werden.
  8. Regelmäßig räumen: Bei anhaltendem Schneefall sollten Eigentümer und beauftragte Mieter in regelmäßigen Abständen das Schneeräumen durchführen, damit eine Anhäufung und Vereisung verhindert wird. 
  9. Schonung von Flora und Fauna: Die Auswahl und Anwendung umweltfreundlicher Streumittel spielen eine entscheidende Rolle, nicht nur für die Sicherheit, sondern auch im Hinblick auf den Schutz unserer Umwelt.
  10. Überprüfung und Dokumentation: Nach dem Schneeräumen sollte eine Überprüfung des Zustands von Gehwegen und Zufahrten erfolgen. Für den Fall von Haftungsfragen ist eine Dokumentation des durchgeführten Winterdienstes ratsam.
Schneeräumdienste für Privatgrundstücke im Winter

Die Pflichten und rechtlichen Aspekte des Winterdienstes

Sobald der Gehweg von Schnee befreit ist, folgt oft die Streupflicht. Diese tritt in Kraft, wenn trotz Schneeräumens Glätte droht oder sich bereits gebildet hat. Geeignete Streumittel wie Sand oder Splitt helfen dabei, die Rutschgefahr zu minimieren. 

In diesem Zusammenhang sollten Eigentümer und Vermieter umweltverträgliche Produkte bevorzugen und darauf achten, dass das Streuen gründlich, aber auch materialschonend und umweltschonend erfolgt.

In Gemeinden gilt meist eine festgelegte Satzung für den Winterdienst

Die Satzung für den Winterdienst definiert, innerhalb welcher Zeiten und in welchem Umfang die Schnee- und Eisbeseitigung zu erfolgen hat. Die Sicherheit der Fußgänger auf Straßen und Gehwegen hat dabei höchste Priorität. 

Mit der Übernahme dieser Pflichten sichern sich Eigentümer, Vermieter und Mieter nicht nur sichere Wege, sondern auch ihre Rechte bei Unfällen und damit verbundenen Haftungsansprüchen.

Bedeutung der Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht bildet die rechtliche Grundlage für den Winterdienst. Eigentümer und teils auch Mieter sind verantwortlich, dass von ihrem Grundstück keinerlei Gefahren wie Rutschrisiken für Fußgänger ausgehen. Dies betrifft sowohl das Schneeräumen als auch das Streuen auf Gehwegen, Zufahrten und angrenzender Straßenbereiche. Bei Schadensfällen aufgrund vernachlässigter Winterdienstpflichten können juristische Konsequenzen folgen.

Winterdienst beim Schneeräumen auf einem Privatgelände

Verantwortlichkeiten im Winterdienst: Wer muss schippen und streuen?

Die grundlegende Regel ist klar: Eigentümer eines Grundstücks sind für den Winterdienst zuständig. Dies umfasst das Schneeräumen des Gehwegs sowie der Zufahrten zum Privatgrundstück und, falls nötig, das Streuen bei Vereisung. 

Doch auch Mieter können ins Blickfeld der Verantwortung rücken. Sofern vertraglich nicht anders festgelegt, kann der Vermieter, der in der Rolle des Hauseigentümers steht, diese Pflichten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht an den Mieter delegieren.

Delegation der Winterdienstpflichten durch Vereinbarungen

Die Frage, wer im Falle eines Schneefalls zum Schneeschieber oder zur Schneeschaufel greift, kann auch durch individuelle Absprachen geregelt sein. In Mietverträgen lassen sich entsprechende Klauseln verankern, die die Schneeräumpflicht an den Mieter übertragen. 

Hierbei ist es wichtig, dass die Abmachungen klar formuliert sind und alle Beteiligten um ihre Aufgaben wissen. Sollten mehrere Mietparteien im Spiel sein, wie bei Mehrfamilienhäusern, ist es ratsam, einen Plan zu erstellen, wer wann die Räum- und Streupflicht übernimmt.

Das Schneeräumen auf Ihrem Privatgrundstück kann auch von dem Hausmeisterservice von SERVIMONDA übernommen werden.

Professionelles Schneeräumen auf Haus- und Hofbereichen

Fazit

Wenn der Winter naht, ist es entscheidend, gut vorbereitet zu sein, damit das Schneeräumen auf Ihrem Privatgrundstück reibungslos verläuft. Durch das Verständnis der lokalen Regeln und Vorschriften bezüglich der Räum- und Streupflicht schützen Sie sich und andere vor den Tücken des Winters. 

Eine klare Kommunikation und eventuell eine Delegation der Aufgaben zwischen Eigentümern, Vermietern und Mietern sorgen für eine effiziente und verantwortungsbewusste Umsetzung des Winterdienstes.

Nutzen Sie umweltfreundliche Streumittel und sorgen Sie für die richtige Ausrüstung, um den Gehweg und die Straße sicher und umweltschonend von Schnee zu befreien. Schließlich wird durch ein gut organisiertes Schneeräumen das Wohl der Gemeinschaft gefördert und jeder Einzelne kann den Winter sicher und ohne Sorgen genießen.

FAQ

Die Räumpflicht obliegt in der Regel dem Hauseigentümer. Diese Verantwortung für den Winterdienst kann jedoch durch Mietverträge auf den Mieter übertragen werden, wobei die spezifischen Bestimmungen der lokalen Gemeindesatzung ausschlaggebend sind. Daher ist es wichtig, sich sowohl als Eigentümer als auch als Mieter mit diesen Vorgaben vertraut zu machen.

Die Zeiten, zu denen die Räumpflicht für das Schneeräumen und Streuen erfüllt sein muss, variieren je nach Gemeinde. Üblicherweise sind dies die Morgenstunden, gewöhnlich zwischen 7 und 9 Uhr, sowie am frühen Abend bis circa 20 Uhr. Diese Vorgaben dienen dazu, dass die Gehwege während der Hauptnutzungszeiten sicher benutzt werden können.

Ja, sollten aufgrund mangelnder Erfüllung der Räumpflicht Personen zu Schaden kommen, kann die haftungsberechtigte Person – sei es der Eigentümer oder der vertraglich verpflichtete Mieter – zur Rechenschaft gezogen werden. Der Winterdienstverantwortliche muss Schäden, die durch unzureichendes Schneeräumen oder Streuen entstanden sind, unter Umständen ersetzen.