Fußwegreinigung Hannover – gepflegte Gehwege rund ums Gebäude
Hausmeisterservice

Fußwegreinigung Hannover – gepflegte Gehwege rund ums Gebäude

Die Reinigung öffentlicher, ans Grundstück grenzender Gehwege gehört zu den Aufgaben des Grundstückseigners, bzw. des Vermieters. Dies legen die Straßenverkehrsordnung sowie die Satzungen der Städte, Gemeinden und Kommunen fest. Um die Erfüllung der Fußwegreinigung Hannover zu gewährleisten und damit die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, greifen viele Eigentümer gerne auf professionelle Dienstleister zurück.

Sicherheit gewährleisten – Fußwegreinigung Hannover

Grundstückseigentümer und Hausbesitzer unterliegen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen verhindern, dass im Zusammenhang mit dem Grundstück oder Gebäude niemand zu schaden kommt. Diese Pflicht umfasst nicht nur alle Einrichtungen und Flächen auf dem Grundstück oder im Haus, sondern auch angrenzende öffentliche Wege, wie zum Beispiel Gehwege. Wer gegen diese gesetzlich geregelte Pflicht verstößt, muss, insbesondere wenn sich eine Person dadurch verletzt, mit empfindlichen Strafen rechnen. Grundsätzlich umfasst die Verkehrssicherungspflicht folgende Bereiche:

  • Fußwegreinigung inklusive der Beseitigung von Stolperfallen und anderen Gefährdungen für Passanten
  • Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten auf dem Grundstück sowie auf öffentlichen Wegen
  • Prüfung von Bäumen auf dem Grundstück
  • Prüfung und Instandhaltung von Zäunen und Einfriedungen, zum Beispiel Hecken

Weitere Aufgaben hinsichtlich der Fußwegreinigung in Hannover betreffen weniger die Sicherheit als die Sauberkeit. So müssen die Gehwege regelmäßig von Verschmutzungen, aber auch Aufwuchs durch Pflanzen zwischen den Gehwegplatten befreit werden, um ein ordentliches und gepflegtes Bild

  • Erhöhter Kommunikations- und Koordinierungsaufwand
  • Abhängigkeit vom externen Hausmeisterservice
  • Schlechte Leistungen des eingesetzten Hausmeisterservice können negativ auf das Hotel zurückfallen

Fußwegreinigung – eine lästige Pflicht

Das regelmäßige Reinigen der Fußwege umfasst in der Regel das gründliche Fegen sowie die Entfernung von Unkräutern und Gräsern. Bei starken Verschmutzungen bzw. großen Flächen empfiehlt sich auch der Einsatz einer Kehrmaschine. Neben der regelmäßigen Gehwegreinigung muss zusätzlich bei Bedarf, also bei starker Verschmutzung oder den Jahreszeiten entsprechend im Herbst und Winter eine zusätzliche Reinigung erfolgen.

Grundsätzlich kann die Fußwegreinigung in Hannover auch an die Mieter des Gebäudes übertragen werden. Dies muss entsprechend im Mietvertrag festgelegt werden. Allerdings kommt hier auf Vermieter oft Ärger zu: Bei Nichterfüllung der vereinbarten Fußwegreinigung droht zum einen eine Klage wegen der Nichterfüllung der Verkehrssicherungs- und Reinigungspflicht, zum anderen müssen Vermieter Abmahnungen ausschreiben und können außerdem von den Gemeinden mit Ordnungsstrafen oder sogar Bußgeldern belegt werden.

Die Lösung besteht darin, die Fußwegreinigung Hannover an einen professionellen Dienstleister zu übertragen, zum Beispiel im Rahmen des beauftragten Hausmeisterservice oder durch die Übertragung an eine Straßenreinigungsfirma oder andere Reinigungsdienstleister.

Aktuelle Urteile rund um die Straßenreinigung

Die Fußwegreinigung ist Aufgabe der Eigentümer, deren Gebäude, bzw. Grundstücke an den öffentlichen Straßenraum grenzen und umfasst neben den Gehwegen selbst auch eventuell vorhandene Radwege. Rund um das Thema kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, die am Ende vor Gericht landen. Die daraus folgenden Urteile können Vermietern und Eigentümern wichtige Hinweise rund um die Fußwegreinigung in Hannover geben:

  • Gerade im Herbst besteht durch feuchtes Laub eine nicht unerhebliche Sicherheitsgefahr. Laut einem Urteil des LG Coburg aus dem Jahr 2008 haftet der Grundstückseigentümer nicht, wenn ein Passant auf dem Fußweg ausrutscht (Az. 14 O 742/07). Begründung des Urteils: Im Herbst müssen Fußgänger mit einer erhöhten Rutschgefahr rechnen. Grundstückseigentümern ist es nicht möglich, öffentliche Fußwege jederzeit laubfrei zu halten.
  • Das OLG Schleswig ist der Auffassung, dass die Verkehrsicherungspflicht ausreichend erfüllt ist, wenn nasse Gehwege einmal täglich von herabfallendem Laub befreit werden (Az: 11 U 16/13).
  • Ein weiteres Urteil betrifft die Gehwegreinigung im Winter. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass laut Straßenverkehrsverordnung Gemeinden den Winterdienst für direkt am Grundstück verlaufender Fahrbahnen ohne Gehweg an die Anlieger übertragen dürfen (Az: OVG 9 B 20.14 und OVG 9 B 21.14).

Die gute Nachricht: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat festgelegt, dass auch die Kosten für die Fußwegreinigung Hannover zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählt und somit steuermindernd geltend gemacht werden darf. Dies freut nicht nur die Eigentümer selbst, sondern auch die Mieter, die die anteilig veranschlagten Nebenkosten in ihrer Steuererklärung ansetzen dürfen.