Gepflegte Außenanlagen für ein gepflegtes Gesamtbild
Gartenpflege

Gepflegte Außenanlagen für ein gepflegtes Gesamtbild

Eine gepflegte Außenanlage unterstreicht den Wert und die Ausstrahlung von Gebäuden – das gilt fürs Einfamilienhaus ebenso wie für Mehrfamilienhäuser mit umgebenden Wegen, Rasenflächen und Bepflanzungen. Die regelmäßige Pflege und Reinigung ist hier ein Muss. Gerade bei großen Außenanlagen sind Mieter mit der regelmäßigen Pflege häufig überfordert. Die Lösung: Ein professioneller Dienstleister, der sich in vertraglich vereinbarten Intervallen um die Rasenpflege, das Schneiden von Büschen, Hecken und Sträuchern und um die Sauberkeit der Wege und Flächen kümmert.

Die pflegeleichte Außenanlage

Ganz klassisch sind in Außenanlagen rund um ein Mietobjekt meist folgende Elemente vorhanden:

  • Rasenflächen
  • Bepflanzung mit Büschen, Sträuchern und Hecken
  • Fußwege und Flächen, wie zum Beispiel Parkplätze oder Wäscheplatz
  • Spielplatz bei großen Gebäudeclustern
  • Müllplatz

Bei der Planung der Außenflächen sollte auf eine möglichst pflegeleichte Anlage geachtet werden. Erreicht wird dies durch wenig gegliederte Rasenflächen, die Anlage von eingefassten Rabatten und Strauchgruppen sowie das Setzen von Rasensteinen an den Wege- und Flächenrändern. Langsam wachsende Gehölze und in Gruppen gepflanzte Stauden sorgen nicht nur für weniger Arbeit, sondern auch für ein ruhiges Bild. Als Bepflanzung sollten unbedingt mehrjährige Pflanzen gewählt werden, um ein jährlich erforderliches Neuanpflanzen zu vermeiden.

Welche regelmäßigen Aufgaben fallen bei der Pflege von Außenanlagen an?

Welche Arbeiten anfallen, um für eine jederzeit gepflegte Außenanlage rund ums Gebäude zu sorgen, hängt von der Anlage selbst ab. Zu den regelmäßigen Aufgaben gehören:

Die Rasenpflege

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Regelmäßiger Rasenschnitt lässt den Rasen dicht wachsen und verhindert somit die Unkrautbildung.

In der Wachstumsphase von März bis Oktober muss der Rasen alle ein bis zwei Wochen gemäht und das Schnittgut entsorgt werden. Hinzu kommen regelmäßige Düngungen im Abstand von 6 bis 8 Wochen. Bei Bedarf müssen die Grünflächen zusätzlich gewässert werden. Mit dem zweiten Rasenschnitt im Frühjahr sowie im Frühherbst empfiehlt es sich, den Rasen zu vertikutieren.

Büsche, Sträucher und Hecken schneiden

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Auch Hecken sollten regelmäßig geschnitten werden, damit der Garten einen gepflegten Eindruck macht und die Hecke blickdicht bleibt.

Je nach Pflanzenart müssen Büsche, Sträucher und Hecken regelmäßig, mindestens aber 1-mal jährlich für ein dichtes und gleichmäßiges Wachstum geschnitten werden. Meist erfolgt der Hauptschnitt im zeitigen Frühjahr vor dem 1. März, eventuell kann im Juni noch ein weiterer leichter Rückschnitt erfolgen.

Wichtig: Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen zwischen dem 01. März und dem 30. September nur leichte Pflegeschnitte erfolgen, um heimische Tiere zu schützen. Erlaubt ist zum Beispiel ein „in Form schneiden“.

Unkraut oder Verblühtes entfernen

Bei Bedarf wird unerwünschter Aufwuchs zwischen den Bepflanzungen sowie entlang der Flächen und Wege entfernt. Blühsträucher und Blumenrabatten werden regelmäßig von Verblühtem befreit.

Säubern und pflegen

Neben der Fürsorge für die Bepflanzung wird das gesamte Außengelände regelmäßig von Schmutz und Abfällen befreit. Dies beinhaltet das Kehren der Wege und Flächen sowie das Abharken von Grasflächen und das Sauberhalten des Müllplatzes.

Saisonale Aufgaben im Außenbereich

Im Herbst stehen Laubarbeiten an. Das Laub wird je nach Situation und Menge per Hand geharkt oder mit einem Laubsauger gesammelt und anschließend abgefahren. Im Winter gehört auch die regelmäßige Entfernung von Schnee und Eis zur Außenpflege. Vermieter sind verpflichtet, Flächen und Wege schnee- und eisfrei zu halten, sodass keine Unfallgefahr für Anwohner und Passanten besteht.

Wer ist für die Reinigung und Pflege der Außenanlage zuständig?

Grundsätzlich ist der Vermieter als Eigentümer verpflichtet das Gebäude selbst und ebenso die Außenanlagen eines Mietobjektes zu pflegen und zu reinigen, soweit im Mietvertrag nichts anderes vorgesehen ist. In der Regel wird der Vermieter die anfallenden Aufgaben nicht selbst übernehmen, sondern einen professionellen Dienstleister für die Außen- und Gartenpflege beauftragen, der alle anfallenden Aufgaben kompetent, regelmäßig und zuverlässig übernimmt. Die anfallenden Kosten für regelmäßige Arbeiten können als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Dazu gehören Personalkosten, die Pflege und Reinigung der angelegten Flächen, die Erneuerung von Pflanzen und Hölzern, der Hecken- und Strauchschnitt oder der Abtransport von Gartenabfällen.

Nicht umlagefähig sind Neuanpflanzungen oder die Neugestaltung der Außenanlagen oder die Kosten für die Neuanschaffung von Gartengeräten.